Unterbezirk


Unterbezirk Oder-Spree

Aus dem Organisationsstatut der SPD:

Gliederung

§ 8
(1) Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.
Erläuterung: Abweichende Bezeichnungen können in ergänzenden Bezirksstatuten geregelt werden.

(2) Grundlage der Organisation ist der Bezirk, der vom Parteivorstand nach politischer und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit abgegrenzt wird. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt die Abgrenzung der Unterbezirke durch die Bezirksvorstände und der Ortsvereine durch die Unterbezirksvorstände.

§ 9
Ortsvereine, Unterbezirke, Bezirke, Landesverbände und regionale Zusammenschlüsse regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung der nächsthöheren Gliederung hierüber keine Vorschriften enthält. Den regionalen Zusammenschlüssen kann die Satzung des Unterbezirks Antragsrecht für den Unterbezirksparteitag einräumen. Ortsvereine, Unterbezirke, Bezirke und Landesverbände können in ihren Satzungen für ihren Zuständigkeitsbereich Bestimmungen über den Mitgliederentscheid und über Urwahl treffen. Die Satzungen dürfen nicht im Widerspruch zum Organisationsstatut stehen.

 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

Für Sie im Bundestag

Mathias Papendieck

Wahlkreis 63: LOS, FFO

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Newsticker

14.05.2024 19:47 Dagmar Schmidt zum Mindestlohn
Unser Land ist kein Billiglohnland Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen. Richtig so, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt. Gerade jetzt sei es wichtig, soziale Sicherheit zu festigen. „Der Vorstoß des Kanzlers zur Erhöhung des Mindestlohns ist absolut richtig. Denn die Anpassung des Mindestlohns in diesem und im nächsten Jahr ist… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen

13.05.2024 19:48 Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster
AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt Das OVG Münster hat entschieden: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Eine klare Botschaft für den Schutz unserer Demokratie und ein Beleg für die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats. „Das OVG Münster hat klar und unmissverständlich die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das… Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster weiterlesen

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